Gib hier deine Überschrift ein
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundepension
Aktuelle Bedingungen ab 1. Januar 2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen der Hundepension Dogtastic Sàrl. Mit der Unterzeichnung des Pensionsvertrages, bzw. mit der Abgabe Ihres Tieres in unsere Obhut, anerkennen Sie unsere AGB.
Der/die Tierhalter/in versichert gegenüber der Pension, dass das übergebene Tier sein/ihr Eigentum ist. Jeder Hund muss mit einem Mikrochip versehen und bei AMICUS registriert sein. Beim Erstaufenthalt ist der AMICUS Ausweis (Pet Card) und/oder der Hundesteuerausweis von der Gemeinde zusammen mit dem Impfpass mitzubringen. Tiere, die nicht bei AMICUS registriert sind, können nicht aufgenommen werden.
Zum Schutze aller Pensionshunde nehmen wir nur geimpfte und entwurmte Tiere bei uns auf. Die Hunde müssen jährlich gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft werden (kombinierte Impfung plus intranasale Zwingerhustenimpfung). Die Impfungen müssen spätestens 14 Tage und längstens 1 Jahr vor dem Eintritt in die Hundepension vorgenommen worden sein. Das Tier muss entwurmt und mit einem aktiven Parasitenschutz versehen sein. Bitte bringen Sie Ihren Impf-/Heimtierausweis zur Hinterlegung mit. Bei fehlender Impfung kann die Hundepension vom Vertrag zurücktreten. Titertests sowie Wurmcheck werden aktzeptiert. Bitte lassen Sie uns die Testergebnisse vor dem Aufenthalt zukommen.
Der/die Hundebesitzer/in verpflichtet sich, alle im Vertrag enthaltenen Angaben wahrheitsgetreu zu machen. Ebenso verpflichtet er/sie sich, die Pension über sämtliche Eigenarten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungslust, Aggressivität, Ängstlichkeit/Phobien, Krankheiten, Gebrechen, Läufigkeit, Allergien oder Verletzungen sowie veterinäramtliche Auflagen wahrheitsgetreu zu informieren. Sollte dies nicht geschehen sein, haftet der/die Eigentümer/in für die durch sein Tier verursachten Schäden an Inventar, Anlagen oder dritten Tieren. Dies betrifft ebenfalls eingeschleppte Krankheiten und die daraus entstehenden Kosten zur Behandlung anderer Pensionshunde, Mehrkosten der Pension, Umsatzeinbussen, usw.
Das Tier sollte gesund und unverletzt sein. Für kranke, alte oder verletzte Tiere gelten die Regelungen der AGB oder besonders getroffene Vereinbarungen. Notwendige Medikamente sind mit einer schriftlichen Anleitung über die Verabreichung mitzubringen. Für Krankheiten, die während oder nach dem Aufenthalt in der Tierpension auftreten, wird nicht gehaftet.
Die Hundepension verpflichtet sich, das anvertraute Tier für die vereinbarte Pensionsdauer in vollem Umfang zu pflegen, zu versorgen und unterzubringen, sowie bei Krankheit oder bei Verletzungen einen Tierarzt zu konsultieren. Der/die Tierhalter/in erteilt der Pension dazu die Vorsorgevollmacht. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Tierbesitzer zu tragen. Der Transport zum und vom Tierarzt wird nach Aufwand berechnet.
Die anvertrauten Hunde haben mehrmals täglich Auslauf in sorgfältig zusammengestellten Gruppen. Zwischen den aktiven Phasen mit Spiel und Sozialkontakt haben die Hunde immer wieder Zeit, um sich auszuruhen und zu schlafen. Hunde aus unterschiedlichen Haushalten werden in der Regel während Ruhezeiten nicht zusammen untergebracht.
Nach Möglichkeit nehmen wir gegen Aufpreis auch läufige Hündinnen und sozial unverträgliche Hunde auf. Diese Plätze sind stark begrenzt. Hunde, welche gegenüber Menschen aggressiv sind, können wir nicht aufnehmen.
Der Pensionspreis ist beim ersten Aufenthalt spätestes bei der Anreise, bei allen weiteren Aufenthalten am Ende der Pensionsdauer bar, mit Karte oder per Twint zu entrichten. Bei Aufenthalten von mehr als 10 Tagen kann eine Vorauszahlung der Hälfte des Pensionspreises verlangt werden. Die Preise entsprechen der im Internet veröffentlichten Preisliste.
Für die Annullation von Reservierungen gelten folgende Fristen und Gebühren:
bis 15 Tage vor Anreise – ohne Kostenfolge
bis 3 Tage vor Anreise – 50 % des Gesamtpreises
bis zum Anreisetag – 75 % des Gesamtpreise
ohne Absage – 100% des Gesamtpreises
Hunde können nur zu vereinbarten Zeiten gebracht oder abgeholt werden. Ist es dem/der Hundebesitzer/in nicht möglich, den Hund zum angegebenen Zeitpunkt zu bringen resp. abzuholen, ist dies rechtzeitig – spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen. Ein Bring- und Holservice kann in Ausnahmefällen gemäss Preisliste erbracht werden.
Bei frühzeitigem Abbruch der Ferien, kann das Tier nach Absprache auch früher abgeholt werden. Bei vorzeitiger Abholung verrechnen wir die Anzahl Tage gemäss Anmeldung.
Verlängert sich der Aufenthalt des Hundes, so ist dies der Pension frühzeitig mitzuteilen. Die Anzahl der zusätzlichen Pensionstage wird dem/der Tierhalter/in zum entsprechenden Tagespreis in Rechnung gestellt.
Wird ein Tier nicht abgeholt, so geht es 14 Tage nach dem abgemachten Termin in den Besitz der Pension über. Die Pensionskosten bis zu diesem Zeitpunkt, sowie alle für eine Weitervermittlung anfallenden Kosten werden dem Besitzer voll verrechnet.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.
Gerichtsstand ist Fribourg.